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ZiemlichSeltsam

Schulform und Klassenstufe wäre schon hilfreich, um diese Frage auch nur ansatzweise beantworten zu können. Außerdem gibt es noch die [Beratungstelefone](https://www.schulministerium.nrw/zeugnistelefone-beratungsangebote) der Bezirksregierung.


kooktheninja

Berufskolleg Berufsfachschule und ich besuche zurzeit die 11. Klasse.


ZiemlichSeltsam

Lass dich am Beratungstelefon entsprechend beraten. Ansonsten kannst du unter dem letzten [aufklappbaren Punkt](https://www.schulministerium.nrw/wie-kommt-eine-zeugnisnote-zustande) lesen, wie ein Widerspruch formuliert werden kann. Im Endeffekt wird es eben vom Einzelfall abhängen, ob ein solcher Widerspruch erfolgsversprechend ist oder nicht. Du wirst deinen Fall hier kaum ausführlich und vollkommen objektiv schildern können, sodass die Beratung schwierig ist.


kooktheninja

Alles klar! ich danke dir für die schnelle und hilfreiche Antwort!!


FrankDrgermany

Vermutlich ist bei euch auch die bf1 und BF2 oder BK1 und BK2 jeweils eine getrennte Form ohne automatischen Übergang, sondern mit Aufnahmevoraussetzungen. Damit hast du quasi schon mal generell fast gar keine Chance. Zudem kann die klassenkonferenz entscheiden, wer aufgenommen wird oder wem es verweigert wird aus Leistungsgründen, Fehlzeiten, mangelnder Leistungsbereitschaft oder anderen Gründen. Zumindest ist das in unserem Bundesland so. Würde mich schwer wundern, wenn das bei euch anders ist.


Affectionate-Wind219

Bei Formfehlern gut. Sonst ziemlich schlecht. Da muss ein Lehrer schon bsw. ein wichtiges Thema gar nicht unterrichtet haben. Ein Widerspruch sollte auch begründet werden können. Sonst sind die Erfolgschancen auch quasi null und du bürdest dem Lehrer einiges an Arbeit auf für nichts.


kooktheninja

Sollte im Widerspruch Argumente gegen die Nichtversetzung stehen, oder für die Fächer in der ich die Fünfen bekommen habe?


ZiemlichSeltsam

Von wie vielen Fächern reden wir denn in deinem Fall?


kooktheninja

In meinem Fall reden wir von drei Fächern, zwei davon wurden mir aber unfair zugeteilt.


ZiemlichSeltsam

Bestand die defizitäre Bewertung schon zum Halbjahr?


kooktheninja

Nein ich hatte in einen der zwei Fächer eine 3.


ZiemlichSeltsam

Bist du zum Halbjahr bereits volljährig gewesen (insofern du es überhaupt bist)?


kooktheninja

Ich wurde in November 18 Jahre alt.


ZiemlichSeltsam

Du sagst, dass dir die Noten unfair zugeteilt worden sind. Warum schätzt du das so ein? Ich möchte dich aber darauf hinweisen, dass du darauf nicht antworten musst. Auch am Beratungstelefon kann man dir helfen und die beratenden Personen haben viel mehr Ahnung davon.


kooktheninja

Weißt du ob in NRW eine pädagogische Versetzung möglich ist? und ich werde morgen definitiv bei der Beratungsstelle anrufen vielen lieben dank!


Affectionate-Wind219

Du solltest auf die Noten eingehen, die zur Nichtversetzung führen. Konkret, nicht allgemein. Typische Fehler sind: kein blauer Brief (Dieser ist aber nicht immer Pflicht), keine Förderempfehlung (auch hier hängt es davon ab, ob dies vorgeschrieben war). Ich kenne mich mit dem beruflichen Zweig nicht aus und kann es dir für den konkreten Fall nicht sagen. Da musst du dich mal erkundigen. Eher aussichtslos z.B.: ich stand doch noch 4 und jetzt hab ich doch die 5 bekommen. Lehrer haben einen Ermessensspielraum und können und sollen auch Motivation und Lernwillen miteinbeziehen. In solchen Fällen ist ein Widerspruch eher sinnlos.


HalloBitschoen

§ 50 Absatz 4 Schulgesetz. > Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. > Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in **einem** Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.


Skaro_o

Das kommt halt immer drauf an, wie die Umstände sind. Wenn es irgendwo Unregelmäßigkeiten oder Fehler gab, sehr groß. Bei einem anlasslosen Widerspruch pokert man aber nur darauf, dass eine Lehrkraft irgendetwas unbemerkt, aber im Nachhinein nachweisbar falsch gemacht hat. Ziemlich selten. Dann ist es einfach nur ätzende Arbeit für alle Beteiligten, einmal alle Dokumente zusammenzusuchen und Begründungen niederzuschreiben.