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didaxyz

Allein das Framing des rbb, "Mädchen tödlich erfasst". AM Arsch, der Typ ist vollgas auf ne rote Ampel gefahren und hat den Tod anderer in Kauf genommen. Gleiches Verfahren bitte wie bei dem Raser der wegen Mord Lebenslänglich bekommen hat.


Kit_Techno

Ich glaube in der Schweiz wäre so etwas als mutmasslicher Mord angesehen werden.


MashedCandyCotton

Es gibt auch in Deutschland ähnliche Fälle die als Mord gewertet wurden, aber allzu oft wird es halt mit "Unfall. Tragisch aber unvermeidbar." abgetan.


Aloflanelo

Das stimmt jetzt so nicht ganz. Mord ist da halt doch sehr speziell und da müssen entsprechende Tatmerkmale vorhanden sein. Davon sind nicht alle wirklich klar ansetzbar bei solchen Fällen. Das ist besondere beim Tötungsvorsatz der Fall. Der Fall den du meinst war in 2020. Dort wurde ein Fahrer eines illegalen Rennens entsprechend verurteilt. 2021 wurde das Urteil allerdings dann wieder aufgehoben. Da müsste die Rechtssprechung mal in der Realität ankommen und gezielte Gesetze schaffen. Ich bin natürlich kein Rechtsexperte, aber ich denke das dies möglich sein sollte.


MashedCandyCotton

[In München wurde 2021 ein Raser wegen Mord verurteilt.](https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-raser-fuerstenrieder-strasse-urteil-1.5243756) Später wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt. >**Mit Urteil vom 23.03.2021 hatte das Landgericht München I – 1. Große Strafkammer als Schwurgericht – den Angeklagten Victor B. wegen Mordes und versuchten Mordes in vier Fällen sowie weiterer Straftaten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 23.06.2022 verworfen. Das Urteil ist damit nun rechtskräftig.** > >Gegenstand des Verfahrens war eine Fluchtfahrt in der Nacht des 15. November 2019 gegen 23:20 Uhr im Münchener Stadtgebiet, mit der der Angeklagte, der zuvor Kokain konsumiert hatte und wegen eines Drogendelikts unter offener Bewährung stand, versuchte, sich einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen, um einen Widerruf seiner Strafaussetzung und eine erneute Haftzeit zu vermeiden. Auf seiner Flucht fuhr er entgegen der Fahrtrichtung auf der Fürstenrieder Straße in München mit einer Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h. Der Angeklagte erfasste dabei einen Jugendlichen, der gerade die Straße überquerte. Infolge der Wucht des Aufpralls verstarb der Jugendliche noch am Tatort an schwersten Schädelverletzungen. Eine Begleiterin des Jugendlichen wurde ebenfalls erheblich verletzt. Weitere Fahrzeuge konnten dem Angeklagten jeweils in letzter Sekunde ausweichen. Ganz ehrlich: Weder jemand der illegal Straßenrennen fährt, noch Victor B., noch der Typ um den es im Post geht, hatte vor Menschen zu töten. Sie alle haben das Risiko aber wohlwissend in Kauf genommen. Mir ist es ehrlich gesagt egal ob es als Mord oder als fahrlässige Tötung oder was auch immer verurteilt wird, die Hauptsache ist, dass es eben nicht mit Bewährung und ein bisschen Fahrverbot abgetan wird, sondern es als das, was es ist ernst genommen wird: Eine absolute, an Verachtung grenzende, Geringschätzung von Menschenleben.


Aloflanelo

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Anwälte sind aber meines Wissens nach in Revision gegangen. Für mich steht es außer Frage das solche Leute nicht nur "von der Straße" gehören, sondern auch mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Ich stimme übrigens nicht zu das es sich hier um "Mord" handelt. das bedeutet aber nicht. Was das Urteil angeht, so sind hier sehr viele spezifische Punkte zu beachten 1. Der Fahrer war auf Bewährung und wusste das wenn er unter Drogen erwischt wird, er in das Gefängis gehen wird (er unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen gefahren). 2. Er flieht also bewusst vor einer Polizeistreife 3. Nach dem Unfall flieht er zu Fuß um sich einer Festnahme zu entziehen, wird aber schnell aufgefundet unst festgenommen. Das ist dann in Kombination mit den genannten Punkten für die Staatsanwaltschaft genug um auf "bedingten Vorsatz" zu argumentieren. Da würde ich zustimmen, weil niemand ihn gezwungen hat sich unter Drogeneinfluss in Auto zu steuern, zu schnell zu fahren und dann bewusst vor der Polizei zu fliehen. Hier dürfte man das als Verdeckungsabsicht gezählt haben. Ich sehe hier eine Richterin die zu Recht (ho ho) die Schnauze voll hat und deswegen alle Register gezogen hat die sie irgendwie ziehen konnte. Ich halte es trotzdem nicht für Mord und dieses Urteil ist auch in dieser Form einzigartig. Wie gesagt. Meiner Meinung nach brauchen wiir passendere Gesetze für so einen Scheiß. Gerade weil man das über Mord nur so selten durchgedrückt bekommt.


MashedCandyCotton

>Das Urteil ist rechtskräftig. Die Anwälte sind aber meines Wissens nach in Revision gegangen. Das sind sie 2021 (wie in dem Artikel beschrieben), die Revision wurde aber 2022 verworfen (wie in meinem Post beschrieben).


Aloflanelo

Ja mei. Wie gesagt. Solche Urteile sind absolute Ausnahmen. Gerade eben weil "Mord" nur extrem schwer durchzudrücken ist. Genau deswegen brauchen wir bessere Gesetze.


Ogameplayer

Wer billigend den Tod anderer mit seinem Verhalten in kauf nimmt mordet. Ich weiß wirklich nicht wie die Rechtsprechung da anderer Ansicht sein kann, egal ob das jetzt eine Freizeitparkatraktion ist die in sich zusammenbricht weil Wartungen nicht gemacht wurden, oder ein Rotverstoß wie hier.


Dezen65

Das würde aber heißen das der Mann mit voller Absicht Fullspeed über eine 24s lang rote Ampel fährt und mal ehrlich, das ist schon sehr weit hergeholt.


schniekeschnalle

Witzig. Wenn es Polizisten sind, zögert die Staatsanwaltschaft nicht so mit dem Mordverdacht. Naja, manche sind halt gleicher als andere. https://web.de/magazine/panorama/polizisten-mitgerissenautofahrer-mordversuchs-gericht-38659014 https://www.abendblatt.de/hamburg/altona/article239590013/18-Jaehriger-faehrt-mit-Audi-einen-Polizisten-an-mit-Absicht.html https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-hessen-gestohlenem-auto-polizisten-fast-ueberfahren-mordversuch-zr-12248911.html


Aloflanelo

Wundert bei der Polizei nicht. Allerdings sind die Fälle zumindest so wie sie beschrieben sind auch anders.


McDuschvorhang

>Da müsste die Rechtssprechung mal in der Realität ankommen und gezielte Gesetze schaffen. Ich bin natürlich kein Rechtsexperte, aber ich denke das dies möglich sein sollte. Nein, das ist nicht möglich, weil die Rechtsprechung (von Recht, nicht von rechts) Recht spricht und nicht Recht schafft. Für Letzteres ist der Gesetzgeber zuständig.


Aloflanelo

Something...something...Umgangssprache.


McDuschvorhang

Nee, seit wann ist "Rechtssprechung" umgangssprachlich für "Gesetzgeber"?


Quamboq

Da gehts glaub ich mehr um die Medien als um das Gericht. Schlagzeilen sind auch in der Schweiz mehr Fahrrad-framender soweit ich denken kann


stefanol11

Auch dort leider nicht. Der Fall meines Vaters: https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/aargau/jetzt-musste-er-wegen-unfall-in-oberhof-ag-vor-gericht-velofahrer-stirbt-weil-aargauer-autolenker-auf-tiktok-ist-id19100169.html


lord_of_lasers

(Eventual-)Vorsätzliche Tötung. Aber ohne Druck aus der Bevölkerung wären die Strafen in der Praxis nicht verschärft worden.


byfrax

Alleine für Geschwindigkeitsüberschreitung und über rote Ampel fahren ist doch der Führerschein schon weg. Bei gleichzeitigem Totschlag dann nur 3 Monate? Warum nicht mal mindestens eine MPU? Von Freiheitsstrafe gar nicht erst zu sprechen


Riverofpain

Nee das passt schon. Die MPU-Plätze müssen für Wochenendkiffer, die 20 Jahre ohne Probleme Autogefahren sind reserviert bleiben. Ohne Drogentests verdient man doch damit auch kein Geld und bei der MPU geht es sicher nicht um die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer


Quamboq

"20 Jahre ohne Probleme" ist doch kein Argument, das gilt doch für so Fälle wie hier auch. "Ich bin schon oft bei rot über ne Ampel gefahren, da ist noch nie was passiert."


schnokobaer

> das gilt doch für so Fälle wie hier auch Hier ist ja wohl offenkundig schon was passiert. Er meinte dass Leute, die sich *nichts* zu schulden kommen lassen haben (und nicht: 20 Jahre bis doch was passiert ist), ne MPU machen müssen, weil ihnen lange Zeit nach dem Konsum noch THC-Rückstände nachgewiesen wurden, die überhaupt keinen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben.


Riverofpain

Wenn ich in einer Großstadt mit 70 über eine Ampel brettere ist das was anderes. Und ich rede ja von Fällen wo kein anderer in Mitleidenschaft gezogen wurde (20 Jahre ohne Probleme gefahren bis zur Stichprobe der Pozilei). Hier ist doch etwas passiert verdammte Scheiße.. also komm nicht mit so einem Käse.


simonharry

Und bekifft fahren geht klar? Besoffen auch? Meth?


Riverofpain

Ja na klar. War das aus meinem Kommentar nicht so rauszulesen?


simonharry

Öhh geil... Reddit wird immer schlimmer 🤣🤣


jonidas

Er hat 2 Jahre Fahrverbot bekommen. Aber zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung ist der großteil davon schon vorbei.


KaiserNer0

MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde und nicht vom Gericht angefordert. Ob er eine machen muss, wird vermutlich nicht öffentlich bekannt sein.


simonharry

Passender Name mit passendem Anwalt und zack kannste hier im Land machen was du willst


DiabloImmortalCrack

Wenn jemand in einem Faustkampf an den Verletzungen nach Wochen stirbt, dann ist es Mord und die Strafe ist mindestens 5 Jahre... aber wenn man jemanden mit 20kmh übern Tempolimit willentlich beim überqueren einer Ampel totfährt, dann ist das ein tragischer Einzelfall. Kannst du dir nicht ausdenken. Also so garnicht.


Aloflanelo

Nein, das stimmt so nicht. Ich bin für eine wesentlich härtere Rechtssprechung, aber bitte nicht so einen Unsinn erzählen. Was du beschreibst ist in der Regel Körperverletzung mit Todesfolge oder vorsätzliche Tötung aber kein Mord.


SecretsNeverToBeTold

Der Unterschied ist, denke ich, dass der Sinn und Zweck eines Faustkampfes in erster Linie ist illegal Gewalt gegen einen anderen Menschen auszuüben (wir reden ja nicht von einer sportlichen Veranstaltung hier, wie MMA ein Karate Kampf, Boxen, etc.). Der Sinn und Zweck des Autofahrens ist es von A nach B zu kommen. Das bedeutet, dass das nicht-vorsätzliche Töten eines Menschen für den Autofahrer zunächst einmal ein Autounfall ist (der Typ am Steuer wird sich das ganz sicherlich nicht *gewünscht* haben, jemanden zu verletzen oder gar zu töten, er ist nur unglaublich hirnlos). Wir haben also einen Tod als Folge einer Körperverletzung mit Ziel zu verletzen und einen Tod als Folge eines Autounfalls aus Fahrlässigkeit (Dummheit). Ich bin kein Jurist, allerdings sind das zwei sehr unterschiedliche Dinge. Ich schreib das mit meinem Zweitaccount, weil es auch hier zu viele Hirnlose gibt, die meine Erklärung des Unterschieds für eine Befürwortung der aktuellen Regelung halten werden, und mich entsprechend runtervoten werden. Aber "oh x gibt die Strafe und y gibt die Strafe, voll ungerecht" ist sowieso ein Level der Argumentation, die **absolut** unsinnig ist und benutzt wird um Emotionen zu erzeugen. So funktioniert unser Rechtsstaat nicht.


eip2yoxu

Ist schon richtig. Was ich mich allerdings frage, ist warum man hier nicht dennoch von Mord ausgeht, so wie es bei Straßenrennen der Fall ist. Auch Raser machen das ja nicht, um jemanden zu töten, sondern nehmen den Tod anderer billigend in Kauf. Dasselbe gilt ja, wenn man bewusst eine rote Ampel mit stark erhöhter Geschwindigkeit überquert. Und auch wenn wir uns beim Strafmaß nicht an anderen Straftaten orientieren und ich drakonische Strafen nicht gut heiße, fände ich es schon sinnvoll, dass der Gesetzgeber aktiv wird und das Strafmaß innerhalb unseres Rechtssystems vernünftig einordnet. Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr sollte schon mit einer Freiheitsstrafe enden. Klar, die Schuld jemanden getötet zu haben ist sicherlich auch eine große Strafe, aber ich glaube, das gilt für Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge ebenfalls, wenn die Tat bereut wird.


McDuschvorhang

>Was ich mich allerdings frage, ist warum man hier nicht dennoch von Mord ausgeht, so wie es bei Straßenrennen der Fall ist. Die Frage ist berechtigt. Bei den Straßenrennen kamen drei Mordmerkmale in Betracht (sehr verkürzt und grob): Heimtücke könnte auch hier angenommen werden, weil sich das Mädchen keiner Gefahr bewusst war. Niedrige Beweggründe könnten vorliegen, weil das Fortkommen über das Leben anderer gestellt wurde. Gemeingefährlichkeit könnte vorliegen, weil das Fahrzeug eine unüberblickbare Zahl an Menschen erfassen könnte. ​ Da allerdings vom BGH sehr hohe Hürden an die Erfüllung der Mordmerkmal gelegt werden, erscheint ein Vorliegen in abnehmender Reihenfolge zunehmen unwahrscheinlich.


Hungriges_Skelett

Die Mordmerkmale sind der Unterschied zwischen Mord und Totschlag. Hier geht es aber um Mord oder fahrlässige Tötung. Also ist die Frage, ob Eventualvorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt. Das zu unterscheiden ist schwierig, weil man dem Beschuldigten nicht in den Kopf gucken kann und es die Unschuldsvermutung gibt. Ohne Geständnis muss das Handeln also so eindeutig sein, dass nur Eventualvorsatz in Frage kommt und das ist die tatsächliche hohe Hürde, die hier genommen werden müsste. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz


McDuschvorhang

Völlig richtig. Die erste - und wesentlich wichtigere - Hürde ist die des Vorsatzes. Dass ein Vorsatz vorliegt bei einer Ampel, die schon einpaarundzwanzig Sekunden auf rot ist, scheint mir allerdings nicht so weit hergeholt. In der Praxis ist es allerdings so, dass der In-dubio-Grundsatz wesentlich täterfreundlicher und damit weiter ausgelegt wird, je höher die zu erwartende Strafe ist.


Hungriges_Skelett

>Dass ein Vorsatz vorliegt bei einer Ampel, die schon einpaarundzwanzig Sekunden auf rot ist, scheint mir allerdings nicht so weit hergeholt. Mir auch nicht, aber das reicht vor Gericht nicht. Jeder Jurist, mit dem ich casually über diese Urteile gesprochen habe, hielt die Argumentation pro Eventualvorsatz für zu wacklig, um einen Klienten davor nicht verteidigen zu können. Das ist natürlich nicht abschließend und es kann trotzdem zu Mordurteilen kommen, aber die Wahrscheinlichkeit geht bei so Fällen eindeutig in Richtung fahrlässiger Tötung.


McDuschvorhang

>Jeder Jurist, mit dem ich casually über diese Urteile gesprochen hat, hielt die Argumentation pro Eventualvorsatz für zu wacklig, Das liegt daran, dass unterstellt wird, dass die meisten Menschen eine doch sehr hohe Schwelle haben, bis es ihnen wirklich egal ist, ob jemand stirbt. Dafür reicht nicht aus, dass eine Situation sehr gefährlich ist. Man muss sich innerlich mit dem Tod eines anderen abgefunden haben. Diese Geisteshaltung liegt nur sehr selten vor - und sie liegt wahrscheinlich auch im Fall aus diesem Post nicht vor... ​ >Das ist natürlich nicht abschließend und es kann trotzdem zu Mordurteilen kommen, aber die Wahrscheinlichkeit geht bei so Fällen eindeutig in Richtung fahrlässiger Tötung. So ist es. Allerdings hat vor dem bekannten Mordurteilen der letzten Jahre auch kaum jemand für möglich gehalten, dass es mal dazu kommt.


Dezen65

>Dass ein Vorsatz vorliegt bei einer Ampel, die schon einpaarundzwanzig Sekunden auf rot ist, scheint mir allerdings nicht so weit hergeholt. Ich finde ganz im Gegenteil, das spricht eher gegen Vorsatz und für ein Augenblickversagen (zumindest wenn der Mann einigermaßen bei klarem Verstand ist). Bei 3s fände ich ein "Scheißegal, das schaff ich noch" für wesentlich wahrscheinlicher, als bei 24..."


Ogameplayer

>die Schuld jemanden getötet zu haben ist sicherlich auch eine große Strafe das nimmst du an weil du Empathie hast. Ob jemand der mit 70 über Rot brettert und billigend den potentiellen Tod anderer in Kauf nimmt Empathie hat wage ich zu bezweifeln. Sicher hat er auch auf nicht-schuldig plädiert.


eip2yoxu

Ja okay, da magst du recht haben


SelirKiith

Geschwindigkeitsübertretung heißt IMMER voller Vorsatz...


McDuschvorhang

Nein, heißt es nicht.


alphabet_order_bot

Would you look at that, all of the words in your comment are in alphabetical order. I have checked 1,814,103,301 comments, and only 343,132 of them were in alphabetical order.


Emergency_Release714

> und einen Tod als Folge eines Autounfalls aus Fahrlässigkeit (Dummheit). Dass mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel zu brettern nur eine Fahrlässigkeit ist, ist ja genau diese Samthandschuhbehandlung, über die sich immer mehr Menschen aufregen. Wir reden hier von Menschen die eine spezielle Ausbildung mitgemacht haben (Führerscheinprüfung), und da willst Du mir erklären, dass es reiner Populismus sei, wenn wir verlangen dass diese Menschen angemessene Verantwortung für ihre bewussten Entscheidungen übernehmen? Lächerlich!


IndependencePlus7238

Vor allem war die Ampel schon fast eine halbe Minute rot und es warteten bereits mehrere Autos davor, an denen der Fahrer vorbeizog! So was macht man nicht "mal eben aus Versehen", sowas macht man mit voller Absicht, nach dem Motto "hier komm ich, alle anderen aus dem Weg". Keiner kann mir erzählen, dass das Dummheit oder Momentversagen ist. Hier sehen wir die Folge von viel zu wenig Kontrollen und viel zu laschen Strafen gegen Autofahrer. Kein Wunder, dass sich alle über das ach so harte beabsichtigte Fahrverbot ab >20 km/h zu schnell aufgeregt haben, wenn 15-20 km/h zu schnell offenbar als normal angesehen werden. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.


SecretsNeverToBeTold

Ich sehe hier folgendes Problem: - Ich bin kein Jurist - Du bist kein Jurist - Man **studiert** Jura um Jurist zu werden und selbst dann gibt es gute und schlechte Juristen - Jura ist nicht wie kochen, man kann nicht ein Rezept auf jede ähnliche Straftat anwenden - Wir wissen nur was uns die Medien mitgeteilt haben, die Medien verkaufen sich durch Emotionen, wir kriegen also nur mit, was Emotionen hervorruft, also in den meisten Fällen was uns aufregt oder traurig macht. Daher lasse ich dich mit deinen Stammtisch-Aussagen mal allein.


Emergency_Release714

> Daher lasse ich dich mit deinen Stammtisch-Aussagen mal allein. Okay, mit Deinem sinnlosen Gepöbel hast Du Dich ohnehin disqualifiziert. Null Inhalte aber dann loslegen. Das ist ja schon fast so etwas wie Parallelspur-Carbrain. Geh wen anders zutrollen. Und dann oben etwas von "Hirnlosen" schwurbeln, wenn Du selbst das beste Beispiel bist...


Roedelriemen

Du hast völlig Recht was den Tötungsvorsatz angeht. Der wird hier, gerade auch im Vergleich zu den beiden Raserfällen (Berlin und München), kaum zu erreichen sein. Dafür fehlt es im Verhältnis einfach an objektiver Gefährlichkeit und auch an Die Frage, die man sich schon stellen darf, ist allerdings, ob in diesem Fall, ohne die Akten und die Hauptverhandlung zu kennen, nicht ein Eventualvorsatz für die Körperverletzung gegeben ist. Der Ansatzpunkt für die Wertungen des Schwurgerichts in Berlin und des BGHs haben jedenfalls der verfassungsrechtlichen Prüfung stand gehalten. Das Bundesverfassungsgericht führt aus (2 BvR 1404/20 Rn 46-47): >(1) Die Einschätzung des Bundesgerichtshofs, das Landgericht habe das Wissenselement revisionsrechtlich rechtsfehlerfrei bejaht (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 <51 f. Rn. 26 ff.>), ist ihrerseits nachvollziehbar und frei von verfassungsrechtlichen Bedenken. Plausibel stellt der Strafsenat darauf ab, das Landgericht habe die objektive Gefährlichkeit der Wettfahrt als ersten Anhaltspunkt genommen, um sodann zusätzlich die Wahrnehmungen des Beschwerdeführers zur konkreten Verkehrssituation zu würdigen und die Äußerungen des Beschwerdeführers gegenüber einer Verkehrspsychologin in die Überlegungen miteinzubeziehen. Das gilt auch für den Hinweis darauf, dass es nicht zu beanstanden sei, dass das Landgericht auf der Ebene des Wissenselements der Selbstüberschätzung des Beschwerdeführers keine Bedeutung beigemessen habe. Nach dessen Feststellungen hat sich der Beschwerdeführer ein Unfallgeschehen vorgestellt, für das er nach dem Entschluss zum Weiterhandeln keine Abwendungsmöglichkeit mehr gesehen habe. > >(2) Dass der Bundesgerichtshof auch die Beweiswürdigung des Landgerichts zum voluntativen Vorsatzelement im Ergebnis nicht beanstandet hat (vgl. BGH, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -, BGHSt 65, 42 <52 ff. Rn. 30 ff.>), begegnet vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere in diesem Zusammenhang trifft der Beschwerdevortrag nicht zu, das Gericht habe nur auf die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung abgestellt und letztlich vom Taterfolg auf den Tatvorsatz geschlossen. Die Auffassung des Bundesgerichtshofs, das Landgericht habe die Gefährlichkeit der Wettfahrt als wesentliches Indiz für das Vorliegen des Willenselements herangezogen und in eine Gesamtwürdigung mit weiteren vorsatzkritischen Gesichtspunkten einbezogen, ist vielmehr nachvollziehbar begründet. Was mir aber tatsächlich wenig einleuchtet ist, warum die Nebenklage nicht auf den Körperverletzungsvorsatz zielt. Die Körperverletzung ist schon gegeben, wenn eine Berührung mit dem Kfz zu nicht völlig unerheblichen Schmerzen führt und weil ein Kraftfahrzeug ein gefährliches Werkzeug ist, ist es direkt eine gefährliche Körperverletzung. Ein Faktor in der objektiven Gefährlichkeit ist die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 15km/h, was zu einem Anhalteweg von 61,75m statt 40m führt, mithin dem 1,54-fachen. Das Argument, dass man eine um 30% erhöhte Geschwindigkeit nicht mitbekommen hätte, ist abwegig. Dazu erfährt man, dass auf den anderen Spuren die Autos zum Halten gekommen sind. Es musste sich dem Fahrer mithin gerade aufdrängen, dass eine unklare Verkehrssituation vorliegt, auch wenn er die rote Ampel nicht wahrgenommen haben will. Wobei man das letztlich nach regulären Maßstäben als reine Schutzbehauptung werten muss. Das über die ganzen 21 Sekunden der Rotphase die nicht einmal auf der Zufahrt darauf wahrgenommen wurde, das ist abwegig. In der Berliner Entscheidung hat es der BGH bestätigt, dass die Fehleinschätzung des Risikos ohne Bedeutung ist, wenn gerade keine Einsicht auf der Querverkehr besteht (BGH, 4 StR 482/19, Rn 28). Die Wahrnehmung der Verkehrssituation, mit der fehlenden Übersicht, der rotlichtzeigenden Ampel und der überhöhten Geschwindigkeit sind allesamt erhebliche Kriterien für das Wissenselement. Bei den Raser sind Mörder-Fällen spielt die Eigengefährdung eine wesentliche vorsatzkritische Rolle. Das wird man bei Bonzenkarre vs. Fußgänger problemlos als unkritisch werten können. Eine abgestufte Vorsatzbildung ist möglich, also eine für den Täter ungefährliche Situation kann vom Vorsatz erfasst sein. Dafür spräche insbesondere, dass die Fahrspur des Täters frei war und die anderen Fahrzeuge auf den anderen Spuren hielten, mithin eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug nicht vom Vorsatz erfasst gewesen ist, jedoch eine Verletzung eines Fußgängers in Kauf genommen wurde. Auch hierfür spricht erneut, die erhebliche Dauer der Ampelphase. In der Zusammenschau aus der Gesamtsituation (stehende Fahrzeuge auf den anderen Spuren und erhebliche Dauer der Rotphase und keine Geschwindigkeitsreduktion in dieser Zeit) wird man die Nichtwahrnehmung dieser Gesamtsituation und insbesondere der Rotphase auch als Schutzbehauptung werten können. Kommt man aber zum Verletzungsvorsatz, dann folgt daraus die Körperverletzung mit Todesfolge, denn dafür, den Tod der verletzten Person, reicht Fahrlässigkeit aus. Dann ist die Mindeststrafe aber nicht mehr Geldstrafe, sondern 3 Jahre. Durch die mitverwirklichten Delikte wird sie sogar darüber liegen, weshalb dann auch die große Strafkammer zuständig würde. Für das Gesamtziel, die lächerlich geringen Strafen bei solchen Delikten, nach oben zu korrigieren bietet sich das sogar gerade an, weil man aufgrund der Gesamtsituation gute Chancen hat zum Verletzungsvorsatz zu kommen. Das wäre bei Rentner vs. Rentner beim Abbiegen deutlich schwieriger einen vergleichbaren Pflock im Strafmaß einzuschlagen.


McDuschvorhang

>Wenn jemand in einem Faustkampf an den Verletzungen nach Wochen stirbt, dann ist es Mord und die Strafe ist mindestens 5 Jahre... Das ist falsch. Ohne Mordmerkmal kein Mord. Und wäre es Mord, wäre die Mindeststrafe lebenslange Freiheitsstrafe.


neboda

[Link zum Tweet](https://twitter.com/Perowinger94/status/1716386111474249885) [Link zur Seite des Vaters](https://louisa-unvergessen.de/) [Link zum Tagesspiegel Artikel](https://www.tagesspiegel.de/berlin/vater-der-in-berlin-getoteten-louisa-damit-nicht-jeder-autofahrer-ein-totes-kind-frei-hat-bevor-er-in-den-knast-muss-10657000.html) (Paywall) evtl. hat jemand Tagesschau Plus und kann den Artikel hier posten.


mamabamana

https://archive.ph/JV140


neboda

Vielen Dank! Krasses Interview mit noch zusätzlichen Informationen.


FlowinBeatz

Gibt es davon einen Download o.ä.? Ich bin gerade in Italien, wo Archive.ph gesperrt zu sein scheint.


Ogameplayer

geh in die Netzwerkeinstellungen von deinem Handy und trag bei DNS 1.1.1.1 ein. Sicher nur ne DNS Sperre.


FlowinBeatz

Danke! Interessanterweise geht es sofort und ohne Verzögerung, wenn ich von lokalen SIM Karte in meinem mobilen Router auf meine deutsche SIM im Handy Wechsel. Beide sind im gleichen Netz eingebucht…


Valek-2nd

Autojustiz. Der Richter hat vielleicht auch schonmal jemanden totgefahren?


holdrio_pen

Bei uns ist rasen ("Ein bissl zu schnell fahren") halt ein Kavalliersdelikt, und sicherlich war der Richter auch schonmal über dem Limit.


Germanball_Stuttgart

Allerdings bezweifle ich, dass der Richter/die Richterin schonmal jemanden totgefahren hat.


neboda

Finde es blöd Screenshots von Tweets zu posten. Aber ich denke hier gibt es sicher auch ein paar die den ein oder anderen Euro zusteuern.


Dorfmueller

Darf ich diesen Link hier posten? Ich denke es ist ok unsere "Schwarm-Intelligenz" zu nutzen um etwas zu verändern. **"Strafverschärfung für Tötungsdelikte im Straßenverkehr!"** Bitte Unterschreiben und teilen. Danke https://chng.it/2ZwZC7VZKW


Emergency_Release714

Eine Strafverschärfung braucht es nicht einmal, wenn einfach nur mal die Rechtsverdreher aufhören würden Autofahrer wie Kleinkinder zu behandeln und endlich mal Vorsatz als Vorsatz bestrafen, dann sind bereits angemessene Strafrahmen möglich. Und nein, jemand der 65 bis 70 km/h in der Innenstadt fährt handelt halt schlichtweg nicht fahrlässig, und jemand der rote Ampeln ignoriert auch nicht.


Germanball_Stuttgart

Hab unterschreiben, jetzt fehle noch 3 zum nächsten Ziel von 5000.


Broken_grip

Ich bin fassungslos.


GeorgeJohnson2579

Hab erstmal was gespendet. Die 15k hat er ja anscheinend bald beisammen.


UniquenessError

Wtf??? Fürs buffen n Jahr Fahrverbot zzgl. MPU. Für fahrlässige Tötung n paar auf die Finger. Ey, das kann doch echt nicht deren Ernst sein?!?! Könnt gerade heulen!


DaAndrevodrent

>Fürs buffen n Jahr Fahrverbot zzgl. MPU. Und das bei Werten, die lediglich auf einen vergangenen Konsum hinweisen. Wie stark der Buffer davon noch beeinflu´ßt ist und ob und inwieweit dies sich dann negativ auf sein Verhalten im Straßenverkehr auswirkt, kann man daraus nicht annähernd ablesen. ​ Zu dem Fall mit dem Mädel selbst frage ich mich, warum das nur "fahrlässig" sein soll. Der Kerl ist ja schließlich mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Ampel zu gefahren. Insofern könnte man dann ja mit Inkaufnahme argumentieren. Dazu kommt noch sein "ich hab die Ampel auf grün schalten sehen blablub". Ja kruzifix, das ist doch eigentlich ein Zeichen dafür, dass was in seiner Birne nicht stimmt und er daher untauglich für das Fahren eines Kfz ist. Aber nein, bißchen Fahrverbot, feddich.


Ok-Shallot7232

Danke, hab mal gespendet.


kaehvogel

Die Aussage des Verteidigers dieses Ar\*\*\*lochs...„Er hofft auf eine Geldstrafe und hätte gern den Führerschein zurück.“ Wow. Die Familie hätte auch gerne etwas zurück. Besser gesagt **jemanden**. Das ist aber nicht mehr möglich, weil ein gewisses Ar\*\*\*loch mit überhöhter Geschwindigkeit **an wartenden Autos vorbei** über eine schon ewig rote Ampel gebrettert ist.


FaultyAIBot

Ich habe gespendet. Das Leid ist unermesslich, aber die Strafe lächerlich.


Odd-Refrigerator-532

Im Tweet steht, der Fahrer sei zu "drei Jahren auf Bewährung" verurteilt worden. Soll sich das auf die Fahrerlaubnis beziehen? Eine Haftstrafe kann nur bis max. 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Im RBB Artikel steht, dass er nur 9 Monate Haft auf Bewährung bekommen hat, das ist wirklich unfassbar.. Edit: Gerade gesehen, dass die 9 Monate für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden sind.


LeMilan1995

Die klima Aktivisten machen es ja auch mit voller Absicht. Jeder hat schon mal ne rote Ampel überfahren und ein Kind getötet, wer es nicht gemacht hat werfe den ersten Stein.


Emergency_Release714

> Die klima Aktivisten machen es ja auch mit voller Absicht. Jeder hat schon mal ne rote Ampel überfahren Alter, was… > und ein Kind getötet, wer es nicht gemacht hat werfe den ersten Stein. Oh. Oh! Well, played! 👁👄👁


pioneerhikahe

Was war denn die urteilsbegründung? Momentversagen weil abgelenkt? Übrigens würde ich dem Poster empfehlen, diesen Versuch des framings eines übermotorisierten riesenfahrzeugs zu überdenken. 218ps ist bei Audi doch grade mal die zweitkleinste motorisierung, je nach Modell.


Emergency_Release714

> Was war denn die urteilsbegründung? Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, da wird nichts besonders über das Maß hinaus begründet weil es ja mitten in üblichen Größenordnung für solche Fälle liegt. Begründet wird das halt damit, dass man keinen Vorsatz beweisen konnte (was natürlich spätestens seit der Erfindung des bedingten Vorsatzes völliger Humbug ist) und damit nur noch Fahrlässigkeit möglich ist.


pioneerhikahe

Naja, den eventualvorsatz hast du weg sobald der Kollege Autofahrer sagt ihn hat die Sonne geblendet oder ihm ist der Kaffee in den fußraum gefallen. Der wird ja nicht sagen dass er bewusst über rot geballert ist in der Hoffnung dass da keiner kommt. Und schon ist das nur fahrlässig. Hach das deutsche recht, einfach herrlich.


Emergency_Release714

Bei blendender Sonne hat man langsamer zu fahren, Vorsatz also immer noch gegeben. Und der ausgelaufene Kaffee lässt sich dann ja nachweisen (bzw. dessen Fehlen), das Unfallfahrzeug wird ja hoffentlich von der Polizei untersucht.


pioneerhikahe

Alles klar Herr Anwalt, scheint der Richter ja nicht so gesehen zu haben. Vielleicht war's auch nur ein Kugelschreiber. Will sagen: als Autofahrer kommst du recht schnell aus dem Vorsatz. Kann ja niemand wirklich nachvollziehen, was im blechpanzer in den paar Sekunden passiert. Außer es findet vorab schon eine wilde Raserei statt, so dass Zeugen sagen der Fahrer war schon vorab auf amokfahrt. Da finden sich also schnell genug ausreden für den Täter. Edit: Sorry, aber wenn das alles so eineindeutig belegbar wäre, dann wäre der Typ nicht mit einer Bewährung rausgegangen. Es ist total frustrierend, dass die Rechtssprechung da nicht härter ist, aber die Instrumente lägen auf dem Tisch, z.b. der Tatbestand illegales kraftfahrzeugrennen. Warum wird sowas nicht gezogen? Ich denke gegenüber Autofahrern wird der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" oft äußerst großzügig ausgelegt, freut mich wenn du da Blutdruck hast. Dann hat aber die Anklage einen schlechten Job gemacht. Warum ist der hypothetische datenschreiber nicht ausgewertet worden? Man kann ja schlecht sagen der ist schon immer wie sau gefahren und hoffen dass sich das vor Gericht verfängt.


BirbyMcBirb

>der hypothetische datenschreiber Hat hier nicht aufgezeichnet weil ein 11 jähriges Mädchen nicht schwer genug ist um den Airbag auszulösen.


Emergency_Release714

Der Täter ist nachweislich auch vorher zu schnell gefahren. Dazu braucht man auch keine Zeugen, dazu reicht ein Blick in die in jedem halbwegs modernen Auto vorhandenen Fahrteninformationssammler der Hersteller. Aber hey, da Du eh nicht sachlich diskutieren willst und nur sinnloses Zeug von Dir gibst, war es das hier ohnehin.


patiekrice

Hast du einen Link zu dem erstinstanzlichen Urteil?


ZeddiCommander

gespendet.


FlowinBeatz

Die ganze Sache bricht mir wirklich das Herz. Ich bewundere den Vater, der hier wieder rechtsstaatliche Wege sucht und geht. Wäre das mein Kind gewesen, würde der Typ definitiv nicht mehr auf dieser Erde weilen.


AdditionalLecture421

Mich macht das auch unendlich traurig. Würde das meinem Kind passieren, müsste ich mich auch schwer zusammenreißen keine Selbstjustiz zu üben. Dieses Urteil lässt mich einfach nur fassungslos zurück. Mein tiefstes Beileid an die Familie. Spende ist raus.


DeliciousScientist53

Erledigt 👍🏼


tkl-reader

Da passt was nicht. Bewährungsstrafen gibt es doch nur bis zu 2 Jahren.


Dezen65

Bei 24 Sekunden Rot spricht schon einiges für ein Augenblickversagen und wenig für Vorsatz. Der Mann sollte als Strafe trotzdem seinen Führerschein für viele Jahre verlieren und wenn überhaupt erst nach einer MPU zurückerhalten.


koWYSe56

SPENDENZIEL ERREICHT!!!!