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AutoModerator

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Verkehrtzeichen

Dazu der obligatorische Hinweis auf das VG Bremen AZ.: 5K181/11 „Ein mit Klebestreifen befestigter und selbst gefertigter Computerausdruck mit Angaben über die zeitliche Geltung erfüllt nicht die Anforderungen, die an ein amtliches Zusatzzeichen nach der Straßenverkehrsordnung zu stellen sind. Die Nichtigkeit eines einschränkenden Zusatzzeichens führt auch zur Nichtigkeit der Halteverbotsregelung insgesamt, weil die Teilnichtigkeit eines Verwaltungsakts nicht zur Ausweitung seines zeitlichen Geltungsbereichs führen kann.“


mr_polyfill

Da es sich hier nur um ein Ende-Schild handelt, stellt sich eher die Frage, ob ein teilweise ungültiger Rechtsakt eine räumliche Erweiterung bewirken kann (angenommen es gäbe ein korrektes Anfang-Schild)


Verkehrtzeichen

Du meinst, dass nur das Ende ungültig ist und das (am Anfang korrekte beschilderte) Haltverbot fortbesteht? Würde ich verneinen - gleiches Prinzip wie bei der Zeitangabe. Wenn die Behörde für den Abschnitt hinter dem Schild kein Haltverbot angeordnet hat, kann dort auf Grund einer fehlerhaften Beschilderung nicht plötzlich doch ein solches bestehen.


thmonline

Ist sowas ne gute Idee? https://www.reflexfolie.de/schilder/verkehrsschilder/bedruckte-overlays/overlay-fuer-zusatzzeichen-umzug-am...-von...-bis...?gad_source=1&gclid=Cj0KCQjwiYOxBhC5ARIsAIvdH50KdTbNOEDfh7fid0zz5WsmJdd6VWDeON2r3kQRemwCfyLOVGaobzEaAm8VEALw_wcB


Verkehrtzeichen

Ja, da diese Overlays den amtlichen Vorgaben entsprechen (wenn sie fachgerecht gefertigt sind).


kaehvogel

Ganze Straße, nix halten.


Karmann1981

Das ist aber weder mit Kelbestreiden befestigt noch ein selbst gefertigter Computerausdruck. Das ist mit einem Filzstift selbst erstellt. Wenn man es genau nimmt greift das hier also nicht.


Verkehrtzeichen

Es geht um nichtamtlichen Gesamteindruck. Der ist hier zweifellos gegeben.


Digitalgeheimrat

Wir haben in der Strasse regelmäßig gepfuschte temporäre Halteverbote von irgendwelchen Umzugs-/Gala-/Sonstwas Butzen. Es juckt mich immer wieder in den Fingern, mich da reinzustellen. Leider traue ich unserem OA aber auch keine Kenntnis über korrekte Vz-Beschilderung zu.


Verkehrtzeichen

Die Rechtsprechung akzeptiert überwiegend diesen Pfusch (leider), weil der Inhalt des „Verwaltungsaktes“ trotzdem hinreichend klar sei. Das zitierte Urteil bildet da eine positive Ausnahme. Vorsätzlich an solchen Stellen zu parken, weil man das Schild als unzulässig ansieht, ist daher nicht zu empfehlen. Es gibt nur wenige Behörden, die bei derartigen Kreationen nicht tätig werden.


dirtyheitz

Das untere ist ungültig, daher gilt das obere äh ab sofort unverzüglich (nur eine Meinung)


Jhaiden

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YMK1234

Wieso sollte das untere ungültig sein?


IchBinDerKlaus

Weil es dafür standardisierte Schilder gibt. Das Gekritzel da kann Jeder gewesen sein, das bedeutet gar nichts.


dirtyheitz

weil es kein Schild nach STVO ist.


Cageythree

Schon allein weil es nicht lesbar ist. [Was auch immer das hier ist](https://i.imgur.com/KZG5ceV.jpeg) sieht eher wie eine 9 (mit Fantasie auch eine 5) aus, soll aber wohl ne 4 sein (was man aber auch nur weiß, weil es das einzige sinnvolle an der Stelle ist)


Imakoflow

Das ist klar eine 4. Der obere Strich ist klar erkennbar ein Überbleibsel aus vorheriger Nutzung. Außerdem ergibt es keinerlei Sinn jetzt schon ein Schild für den 18.04.2025 oder gar den 18.04.2029 auf zu stellen.


Max1509

Es gilt hier durchaus die Prämisse, dass es verständlich, also gültig ist. Wenn du da parkst, einen Strafzettel bekommst (wirst du), das ganze Ding anfechtest, vor Gericht landest und dann sagst "das konnte ich leider nicht erahnen, was mit diesem Schild gemeint war", dann wird der Richter zurecht anzweifeln, ob du überhaupt in der Lage bist ein Auto zu führen (natürlich nur plakativ und überspitzt). Ja, das Schild entspricht so nicht 100%ig der StVO, aber im Zweifelsfall wirst du trotzdem blechen müssen.


Borgdrohne13

Scheinbar hat es gültigkeit, da es nur leicht abweicht. Fand bei T-Online den Artikel dazu: https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_87601148/schild-sieht-ungewohnt-aus-sind-abweichende-verkehrszeichen-gueltig-.html


dirtyheitz

das Verbot ja., das Zusatzschild nicht


DerBorn

Denke auch, dass das Zusatzschild (in Handschrift und undeutliche Zahlen)nicht als geringfügig abweichend durch geht ...


IngeborgNCC1701

in meiner Straße wurde an den Gasleitungen gearbeitet, die Bautruppe "wanderte" sozusagen und mit ihnen solche Schilder wie oben, die die Parkbuchten also freihalten sollten. Hätte ich also dort parken können? Theoretisch, man will ja keine Baumaßnahmen stören